Beitragsordnung

des Vereins SC Hellas Burg 1913 e. v.  (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1.  Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss der Mitgliederversammlung gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

KlasseBeitrag Halbjährlich (€)Beitrag Jährlich (€)
01Erwachsene über 18 Jahre42,0084,00
02Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis und Studenten30,0060,00
03Familienbeitrag
2 Erwachsene84,00168,00
2 Kinder60,00120,00
1 Elternteil und 1 Kind72,00144,00
1 Elternteil und 2 Kinder72,00144,00
2. Elternteil21,0042,00
Jedes weitere Kind15,0030,00
04Ehrenmitglieder00,0000,00
05ruhende Mitgliedschaft00,0000,00
06Beitrag ermäßigt
Erwachsene21,0042,00
Kinder15,0030,00

Der Vereinsbeitrag kann halbjährlich und jährlich entrichtet werden. Es ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € zu zahlen.

     Änderungen:

Die Beitragsklassen 03, 05, 06 müssen mit entsprechender Begründung schriftlich beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.

Änderungen der persönlichen Angaben sind sofort mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung und die Umlagen für den LSB bzw. den Schwimmverband Sachsen-Anhalt.

Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld (Satzung Pkt. 3.5.1.), der halbjährlich oder jährlich im Voraus bar oder auf das Konto des Vereins zu zahlen ist.  

Die halbjährliche Beitragszahlung hat bis spätestens 31. Januar und 31. Juli, die jährlicheBeitragszahlung bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres zu erfolgen. 

Bei schriftlichen Mahnungen zur Beitragszahlung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 €/Mahnung erhoben.

 Erfolgt der Vereinseintritt im laufenden Jahr, folgt eine Berechnung ab Beitrittsmonat.

§ 4 Vereinskonto

BankVolksbank Jerichower Land
IBANDE 95 810632380001025708

Überweisungen auf andere als das genannte Konto sind nicht zulässig und werden als Zahlung nicht anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen (Satzung Pkt. 3.3.2). Bei einem drei monatigen Beitragsrückstand erfolgt einen Monat vor Fristablauf eine Information an den Spartenwart. Wird der Beitrag nicht bis zum Ablauf der Frist gezahlt, wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen.

Bei Austritt und Ausschluss werden keine bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Vorstand SC Hellas Burg 1913 e. V.